2) Der Preis wird für herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Bildenden Kunst, der Musik, der Literatur, der Volkskunde oder benachbarter künstlerischer, wissenschaftlicher oder kunsthandwerklicher Bereiche verliehen, die einen unmittelbaren Bezug zum Main-Kinzig-Kreis haben. (Siehe Richtlinien zur Auslobung und Vergabe des Kulturpreises.)