Vergaberichtlinien
über die Verleihung des Kulturpreises
- Der Main-Kinzig-Kreis stiftet jährlich einen Kulturpreis.
- Der Preis besteht in einer Zuwendung in Höhe von 15.000,— €. Der Preis kann geteilt werden.
- Der Preis wird für herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Bildenden Kunst, der Musik, der Literatur, der Volkskunde oder benachbarter künstlerischer, wissenschaftlicher oder kunsthandwerklicher Bereiche verliehen, die einen unmittelbaren und repräsentativen Bezug zum Main-Kinzig-Kreis haben, weit über die Grenzen des Main-Kinzig-Kreises hinaus in der Öffentlichkeit Wirkung zeigen und zum positiven Bild des Main-Kinzig-Kreises beitragen.
Ein Teil des Preises kann zur Nachwuchsförderung junger Künstler und Künstlerinnen verliehen werden.
- Der Preis wird an Einzelpersonen, juristische Personen des Privatrechts oder Vereinigungen verliehen, die ihren Wohnsitz oder Sitz im Main-Kinzig-Kreis haben oder deren Tätigkeit sich auf den Main-Kinzig-Kreis erstreckt.
Über Vorschläge zu einzelnen Personen, Ensembles oder Institutionen sollte maximal zwei Jahre in Folge beraten werden. Abgelehnte Vorschläge pausieren drei Jahre bis zur Neubewertung.
- Der Preis wird von einer Jury verliehen.
- Der Preis wird in einer öffentlichen Feierstunde durch den Landrat des Main-Kinzig-Kreises den Preisträgerinnen und Preisträgern überreicht.
- Die zur Auswahl der Preisträger berufene Jury besteht aus dem Landrat, zwei weiteren Mitgliedern des Kreisausschusses, dem/der Vorsitzenden des Kreistagsausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Partnerschaften, fünf weiteren Mitgliedern des Fachausschusses sowie sechs sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern.
- Die zwei Mitglieder des Kreisausschusses sowie die sechs sachkundigen Bürgerinnen und Bürger werden für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode vom Kreisausschuss gewählt und entsandt. Die fünf Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Partnerschaften werden für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode von ihrem Ausschuss gewählt und in die Jury entsandt.
- Die Mitglieder der Jury wählen aus ihren Reihen für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode eine oder einen Vorsitzenden. Die Geschäftsführung liegt im Amt für Kultur, Sport, Ehrenamt und Regionalgeschichte, Fachbereich Kultur.