Vergaberichtlinien
über die Verleihung des Kulturpreises

Der Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises hat die aktuellen Vergaberichtlinien über die Verleihung des Kulturpreises im Jahr 2008 beschlossen.

 

  1. Der Main-Kinzig-Kreis stiftet jährlich einen Kulturpreis.
  2. Der Preis besteht in einer Zuwendung in Höhe von 15.000,— €. Der Preis kann geteilt werden.
  3. Der Preis wird für herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Bildenden Kunst, der Musik, der Literatur, der Volkskunde oder benachbarter künstlerischer, wissenschaftlicher oder kunsthandwerklicher Bereiche verliehen, die einen unmittelbaren Bezug zum Main-Kinzig-Kreis haben. Ein Teil des Preises kann zur Nachwuchsförderung junger Künstler und Künstlerinnen verliehen werden.
  4. Der Preis wird an Einzelpersonen, juristische Personen des Privatrechts oder Vereinigungen verliehen, die ihren Wohnsitz oder Sitz im Main-Kinzig-Kreis haben oder deren Tätigkeit sich auf den Main-Kinzig-Kreis erstreckt.
  5. Vorschläge können bis 31. Juli eingereicht werden.
  6. Der Preis wird von einer Jury verliehen.
  7. Der Preis wird in einer öffentlichen Feierstunde durch den Landrat des Main-Kinzig-Kreises den Preisträgerinnen und Preisträgern überreicht. Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten neben dem Preis eine Urkunde, die vom Landrat und dem/der Vorsitzenden der Jury unterzeichnet ist.
  8. Die zur Auswahl der Preisträger berufene Jury besteht aus dem Landrat, zwei weiteren Mitgliedern des Kreisausschusses, dem/der Vorsitzenden des Kreistagsausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Partnerschaften, fünf weiteren Mitgliedern des Fachausschusses sowie sechs sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern.
  9. Die zwei Mitglieder des Kreisausschusses sowie die sechs sachkundigen Bürgerinnen und Bürger werden für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode vom Kreisausschuss gewählt und entsandt. Die fünf Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Partnerschaften werden für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode von ihrem Ausschuss gewählt und in die Jury entsandt.
  10. Die Mitglieder der Jury wählen aus ihren Reihen für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode eine oder einen Vorsitzenden. Die Geschäftsführung liegt im Amt für Kultur, Sport, Ehrenamt und Regionalgeschichte, Fachbereich Kultur.