Page 127 - MKK Kulturpreisträger 25 Jahre Katalog
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Kulturpreis des Main-Kinzig-KreisesVergaberichtlinien über die Verleihung des Kulturpreises1 Der Main-Kinzig-Kreis stiftet jährlich einen 7 Kulturpreis.2 Der Preis besteht in einer Zuwendung in Höhe von 12.000,– DM (6.000,– €). Der Preis kann geteilt werden.3.1 DerPreiswirdfürherausragendeLeistungenaufdem Gebiet der Bildenden Kunst, der Musik, der 8 Literatur, der Volkskunde oder benachbarter künst- lerischer, wissenschaftlicher oder kunsthandwerk- licher Bereiche verliehen, die einen unmittelbaren Bezug zum Main-Kinzig-Kreis haben.3.2 Ein Teil des Preises kann zur Nachwuchsförderung junger Künstler und Künstlerinnen verliehen werden.4 Der Preis wird an Einzelpersonen, juristische Per- 9 sonen des Privatrechts oder Vereinigungen verliehen,die ihren Wohnsitz oder Sitz im Main-Kinzig-Kreis haben oder deren Tätigkeit sich auf den Main-Kinzig- Kreis erstreckt.5 Der Preis wird von einer Jury verliehen.6 Der Preis wird in einer öffentlichen Feierstunde durch den Landrat des Main-Kinzig-Kreises den Preisträgerinnen und Preisträgern überreicht.Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten neben dem Preis eine Urkunde, die vom Landrat und dem/der Vorsitzenden der Jury unterzeichnet ist.Die zur Auswahl der Preisträger berufene Jury besteht aus dem Landrat, zwei weiteren Mitgliedern des Kreisausschusses, dem/der Vorsitzenden des Kreistagsausschusses für Bildung, Kultur und Sport, Frieden und Völkerverständigung, fünf weiteren Mitgliedern des Fachausschusses sowie sechs sachkundigen Bürgerinnen und Bürger.Die zwei Mitglieder des Kreisausschusses sowie die sechs sachkundigen Bürgerinnen und Bürger werden für die Dauer der jeweiligen Legislaturperiode vom Kreisausschuss gewählt und entsandt. Die fünf Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport, Frieden und Völkerverständigung werden für die Dauer der jeweiligen Legislaturperiode von ihrem Ausschuss gewählt und in die Jury entsandt.Die Mitglieder der Jury wählen aus ihren Reihen für die Dauer der jeweiligen Legislaturperiode eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden.Die Geschäftsführung liegt im Amt für Bildung, Kultur und Sport.Hanau, den 7. September 1999Der Kreisausschuss des Main-Kinzig-KreisesEyerkauferLandrat12725 JAHRE KULTURPREIS DES MAIN-KINZIG-KREISES


































































































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